Künstlerstipendium
Ausschreibung:
4. Künstlerstipendium 2025 des Lions-Hilfswerks Meerbusch e.V.
Auch 2025 wird das Lions-Hilfswerk Meerbusch 3 Künstlerstipendien ausschreiben. Das Stipendium wird im Bereich Bildende Kunst vergeben.
Die Förderung besteht in einer monatlichen Zuwendung und ist gestaffelt in 500, 300 und 100 Euro für ein Jahr.
Ziel ist es, Künstlerinnen oder Künstlern den Einstieg in eine selbständige, professionelle Existenz zu erleichtern.
Während der Laufzeit des Stipendiums werden Arbeitsergebnisse erwartet, die professionellen Anforderungen genügen. Im Anschluss an das Stipendium, sollen die Preisträger ihre Arbeiten an einem Lions-Abend unter Beteiligung der Presse vorstellen.
Gefördert werden freischaffende professionelle Künstlerinnen und Künstler nach Abschluss eines Studiums, einer Ausbildung oder Vergleichbarem. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits eine gewisse öffentliche Anerkennung erfahren haben und erste Berufserfahrungen (z.B. in Form von Einzel- oder Gruppenausstellungen oder aufgrund künstlerischer Auftragsarbeiten) vorweisen können.
Das Stipendium kann einer Künstlerin oder einem Künstler nur einmal zugesprochen werden.
Bewerbung: Folgende Bewerbungsunterlagen sind bis 22.08.2025 einzureichen:
- ein formloses Anschreiben,
- ein tabellarischer Lebenslauf mit künstlerischem und beruflichem Werdegang,
- Dokumentationsmaterial zur künstlerischen Tätigkeit (Kataloge, Fotos, Presseberichte, Referenzen etc., keine Originale)<
Die Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Umschlag der Bewerbung beiliegt.
Bewerbungsstelle:
- Lions-Hilfswerk Meerbusch. c/o Dr. Ulrich Solbach Meyersweg 3. D-40670 Meerbusch
- Stichwort: „Künstlerstipendium“
oder
in der Kunstakademie Düsseldorf, bei
- Dr. Vanessa Sondermann. Eiskellerstraße 1. D-40213 Düsseldorf
Bemerkungen: Das Stipendium wird nur bei hinreichender Qualität der mit der Bewerbung vorgelegten Arbeitsergebnisse vergeben; der Zuwendungsgeber behält sich auch eine Verlängerung der Bewerbungsfrist oder eine Erneuerung der Ausschreibung vor. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.